EDE - damit Europa sich versteht.
Satzung / Mitgliedschaft
Sie können stimmberechtigtes Mitglied werden oder Fördermitglied. Die Fördermitgliedschaft steht auch Unternehmen und Vereinen offen. Fördermitglieder sind nicht stimmberechtigt und nicht in Vereinsämter wählbar, erhalten aber alle Informationen wie ein stimmberechtigtes Mitglied und können an der vereinsinternen Meinungsbildung teilnehmen. Der Mitgliedsbeitrag beträgt für natürliche Personen mindestens 20,- € pro Jahr, für Fördermitglieder mindestens 100,- € pro Jahr.
Steuerlicher Hinweis: Zuwendungen (Beiträge, Spenden) an politische Vereinigungen, die an Wahlen zu Volksvertretungen teilnehmen, können nach § 34g Einkommensteuergesetz steuermindernd geltend gemacht werden.
Auszug aus der Satzung des Vereins Europa - Demokratie - Esperanto (EDE) e.V. – Stand 5.7.2008
§ 2 Vereinszweck
(1) Der ausschließliche Zweck des Vereins ist die Mitwirkung bei der politischen Willensbildung zur Erreichung insbesondere der folgenden Ziele: Stärkung der Demokratie in Deutschland und Europa, Förderung des europäischen Gedankens, Ermöglichung eines grenzüberschreitenden politischen und gesellschaftlichen Dialogs, Integration aller Bürger Europas in das europäische Geschehen, aktive Beitragleistung zu Frieden und Völkerverständigung, Bewahrung der sprachlichen und kulturellen Vielfalt in Europa, Verbreitung der internationalen Sprache Esperanto in Deutschland, Europa und darüber hinaus als ein leicht zu erlernendes und zu verstehendes Verständigungsmittel (Brückensprache) neben den Muttersprachen und anderen von den Menschen frei gewählten Sprachen.
(2) Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die Teilnahme an Wahlen, insbesondere Europawahlen, mit eigenen Wahlvorschlägen, durch die Mitwirkung in Volksvertretungen, insbesondere dem Europäischen Parlament, sowie durch eine den Satzungszweck fördernde Öffentlichkeitsarbeit und Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen Organisationen, Gruppen und Personen.
§ 4 Mitgliedschaft
(1) Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden, die seine Ziele unterstützt. Mitglieder oder Sympathisanten von Parteien oder Organisationen, deren Ziele mit den Gedanken der Völkerverständigung und Toleranz unvereinbar sind, können nicht Mitglied in diesem Verein werden.
(2) Natürliche und juristische Personen können Fördermitglied werden, wenn sie den Vereinszweck unterstützen. Das Fördermitglied kann Vorschläge machen und an Veranstaltungen und Sitzungen teilnehmen, an denen auch ordentliche Mitglieder teilnehmen können. An Abstimmungen nehmen sie nicht teil. Sie erhalten alle Informationen wie ein ordentliches Mitglied.
(3) Über den Antrag auf Aufnahme in den Verein entscheidet der Vorstand.
(4) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
(5) Der Austritt eines Mitgliedes ist jederzeit möglich. Er erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber der oder dem Vorsitzenden und wird zum Ende des laufenden Monats wirksam. Der Mitgliedsbeitrag für das laufende Kalenderjahr ist jedoch zu entrichten. Eine - auch anteilsmäßige - Rückerstattung erfolgt nicht.
(6) Wenn ein Mitglied gegen die Ziele und Interessen des Vereins schwer verstoßen hat oder trotz Mahnung mit dem Beitrag für sechs Monate im Rückstand bleibt, so kann es durch den Vorstand mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden. Dem Mitglied muss vor der Beschlussfassung Gelegenheit zur Rechtfertigung bzw. Stellungnahme gegeben werden. Gegen den Ausschließungsbeschluss kann innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Mitteilung des Ausschlusses Widerspruch erhoben werden, über den die nächste Mitgliederversammlung entscheidet.
Auszug aus der Finanzordnung des Vereins Europa – Demokratie – Esperanto (EDE) e.V. – Stand 5.7.2008
§ 2 Mitgliedsbeitrag
(1) …
(2) Ordentliche Mitglieder zahlen pro Kalenderjahr einen Jahresbeitrag von mindestens 20 €. Sie werden gebeten, gemäß ihren Möglichkeiten freiwillig einen höheren Beitrag zu entrichten. In begründeten Ausnahmefällen (z.B. geringes oder kein Einkommen, Mitgliedschaft eines/einer weiteren Familienangehörigen, Ehrenmitgliedschaft) kann der Vorstand auf Antrag den Jahresbeitrag senken oder ganz von ihm befreien. Fördermitglieder zahlen einen Jahresbeitrag von mindestens 100 €. Der erste Mitgliedsbeitrag kann bar an die/den Kassenführer/in oder per Überweisung auf das Vereinskonto entrichtet werden. Grundsätzlich soll der Beitrag per Lastschrifteinzug eingezogen werden.
(3) Der erste Beitrag ist spätestens zwei Wochen nach Aufnahme als Mitglied zu leisten. Folgebeiträge sind spätestens im Februar eines jeden Jahres zu leisten. (…)
(4) Für das Jahr des Eintritts ist der volle Jahresbeitrag zu leisten. (…)