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EDE - damit Europa sich versteht.

 

Satzung / Mitgliedschaft

 

Sie können stimmberechtigtes Mitglied werden oder Fördermitglied. Die Förder­mit­glied­schaft steht auch Unternehmen und Vereinen offen. Fördermitglieder sind nicht stimm­­berechtigt und nicht in Vereinsämter wählbar, erhalten aber alle Informationen wie ein stimm­be­rech­tig­tes Mitglied und können an der vereinsinternen Mei­nungs­bildung teil­nehmen. Der Mit­glieds­bei­trag beträgt für natürliche Personen mindestens 20,- € pro Jahr, für Fördermitglieder min­des­tens 100,- € pro Jahr.

Steuerlicher Hinweis: Zuwendungen (Beiträge, Spenden) an politische Ver­ei­ni­gungen, die an Wahlen zu Volksvertretungen teilnehmen, können nach § 34g Ein­kom­men­­steuer­gesetz steuermindernd geltend gemacht werden.

 

Auszug aus der Satzung des Vereins Europa - Demokratie - Esperanto (EDE) e.V. – Stand 5.7.2008

§ 2 Vereinszweck

(1) Der ausschließliche Zweck des Vereins ist die Mitwirkung bei der politischen Willens­bil­dung zur Erreichung insbesondere der folgenden Ziele: Stärkung der Demokratie in Deutsch­land und Europa, Förderung des europäischen Gedankens, Ermöglichung eines grenz­über­schreitenden politischen und gesellschaftlichen Dialogs, Integration aller Bürger Europas in das euro­päische Geschehen, aktive Beitragleistung zu Frieden und Völker­ver­stän­digung, Be­wah­rung der sprachlichen und kulturellen Vielfalt in Europa, Verbreitung der inter­natio­nalen Sprache Esperanto in Deutschland, Europa und darüber hinaus als ein leicht zu erler­nen­des und zu verstehendes Verständigungsmittel (Brückensprache) neben den Mutter­spra­chen und anderen von den Menschen frei gewählten Sprachen.

(2) Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die Teilnahme an Wahlen, insbeson­dere Europawahlen, mit eigenen Wahlvorschlägen, durch die Mitwirkung in Volks­vertretungen, ins­­besondere dem Europäischen Parlament, sowie durch eine den Satzungszweck för­dern­de Öffentlichkeits­arbeit und Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen Orga­n­i­sa­tio­nen, Gruppen und Personen.

 

§ 4 Mitgliedschaft

(1) Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden, die seine Ziele unter­stützt. Mitglieder oder Sympathisanten von Parteien oder Organisationen, deren Ziele mit den Gedan­ken der Völkerverständigung und Tole­ranz unvereinbar sind, können nicht Mitglied in diesem Verein werden.

(2) Natürliche und juristische Personen können Fördermitglied werden, wenn sie den Ver­eins­zweck unterstützen. Das Fördermitglied kann Vorschläge machen und an Ver­anstaltun­gen und Sitzungen teilnehmen, an denen auch ordentliche Mitglieder teilnehmen können. An Abstimmungen nehmen sie nicht teil. Sie erhalten alle Infor­mationen wie ein ordentliches Mit­glied.

(3) Über den Antrag auf Aufnahme in den Verein entscheidet der Vorstand.

(4) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.

(5) Der Austritt eines Mitgliedes ist jederzeit möglich. Er erfolgt durch schriftliche Er­klärung gegenüber der oder dem Vorsitzenden und wird zum Ende des laufenden Monats wirksam. Der Mitgliedsbeitrag für das laufende Kalenderjahr ist jedoch zu entrichten. Eine - auch an­teils­mäßige - Rückerstattung erfolgt nicht.

(6) Wenn ein Mitglied gegen die Ziele und Interessen des Vereins schwer verstoßen hat oder trotz Mahnung mit dem Beitrag für sechs Monate im Rückstand bleibt, so kann es durch den Vorstand mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden. Dem Mitglied muss vor der Be­schluss­fassung Gelegenheit zur Rechtfertigung bzw. Stel­lung­nahme gegeben werden. Ge­gen den Ausschließungsbeschluss kann innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Mit­tei­lung des Ausschlusses Widerspruch erho­ben werden, über den die nächste Mitgliederver­samm­lung entscheidet.


Auszug aus der Finanzordnung des Vereins Europa – Demokratie – Esperanto (EDE) e.V. – Stand 5.7.2008

§ 2 Mitgliedsbeitrag

(1) …

(2) Ordentliche Mitglieder zahlen pro Kalenderjahr einen Jahresbeitrag von mindestens 20 €. Sie werden gebeten, gemäß ihren Mög­lich­keiten freiwillig einen höheren Beitrag zu entrichten. In be­gründeten Aus­nahmefällen (z.B. geringes oder kein Einkommen, Mitgliedschaft eines/einer wei­te­ren Familien­angehörigen, Ehrenmitgliedschaft) kann der Vor­stand auf Antrag den Jahres­beitrag senken oder ganz von ihm befreien. För­der­mit­glie­der zahlen einen Jahres­beitrag von min­destens 100 €. Der erste Mit­glieds­bei­trag kann bar an die/den Kassenführer/in oder per Überweisung auf das Vereins­konto entrichtet werden. Grundsätzlich soll der Beitrag per Lastschrifteinzug ein­ge­zo­gen werden.

(3) Der erste Beitrag ist spätestens zwei Wochen nach Aufnahme als Mitglied zu leisten. Folge­beiträge sind spätestens im Februar eines jeden Jahres zu leisten. (…)

(4) Für das Jahr des Eintritts ist der volle Jahresbeitrag zu leisten. (…)

Europa - Demokratie - Esperanto (EDE) e.V. - Damit Europa sich versteht.